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Als Privatperson können Sie Ihre Spende bis zu einer Höhe von 3.300 Euro im Jahr (bzw. 6.600 Euro bei Ehepaaren) steuerlich geltend machen. Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650 Euro / 3.300 Euro nach § 34 g EStG berücksichtigt, indem 50 Prozent des zugewendeten Betrages (höchstens 825 Euro / 1.650 Euro) von der Steuerschuld abgezogen werden. Weitere 1.650 Euro / 3.300 Euro werden nach § 10 b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt.
Transparenz und die Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben sind uns im Interesse unserer Spender besonders wichtig. Bitte achten Sie daher darauf, dass Sie korrekte Angaben zu Ihrer Person übermitteln. Bitte beachten Sie zudem, dass die Person, die spenden möchte, mit dem Kontoinhaber identisch sein muss. Jeder Spender erhält eine Spendenbescheinigung.
Alle Parteien haben Rechenschaft über die Spenden abzulegen, die ihnen zugeflossen sind. Das Parteiengesetz enthält dazu detaillierte Regelungen. So müssen zum Beispiel alle Spenden über 10.000 Euro je Person und Kalenderjahr unter Angabe von Name und Anschrift der Spender im Rechenschaftsbericht veröffentlicht werden. Alle wichtigen Informationen zu den Themen Parteienfinanzierung und Parteiengesetz finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages unter: https://www.bundestag.de/bundestag/parteienfinanzierung
Sollten Sie eine Spendenquittung wünschen, geben Sie bitte Ihren vollen Namen sowie Ihre Anschrift im Verwendungszweck an: „Wahlkampfspende – Max Mustermann, Musterstr. 1, 12345 Musterhausen“.