Ingo Bauer - Ihr Landtagskandidat

Zukunft gestalten!

Ingo Bauer

Über mich

Ich heiße Ingo Bauer, bin 58 Jahre alt, verheiratet, Vater zweier Söhne und stolzer Großvater. Nach meiner Ausbildung zum Kfz-Mechaniker habe ich im Familienbetrieb Vesenmayer Busreisen Verantwortung übernommen, den ich heute gemeinsam mit meiner Frau leite. Seit 2009 bin ich Mitglied des Bonndorfer Gemeinderats, seit über zehn Jahren Erster stellv. Bürgermeister und seit 2014 Kreisrat im Landkreis Waldshut.

Als Unternehmer und Kommunalpolitiker weiß ich, was Menschen im Wahlkreis bewegt – und möchte mich dafür einsetzen, dass unsere Region eine starke Stimme im Landtag erhält.

Ein Foto von Ingo Bauer

Freiburg & Hochschwarzwald

Mein Wahlkreis

Der Landtagswahlkreis Freiburg I (Wahlkreis 46) erstreckt sich über die östlichen Stadtteile Freiburgs, sowie Teile des Hochschwarzwalds und des Ostkreises.
Die Region steht vor vielfältigen Herausforderungen – vom Wohnungs‑ und Verkehrsausbau in Freiburg über den Erhalt der Wirtschaftsstruktur im ländlichen Raum bis zu Themen wie Tourismus, Umwelt‑ und Klimaschutz im Schwarzwald. Als Ihr CDU‑Kandidat im Wahlkreis Freiburg I setze ich mich aktiv dafür ein, die Bedürfnisse von Stadt und Land ausgewogen zu vertreten – für verlässliche Mobilität, bezahlbares Wohnen und starke Gemeinden.

Eine Karte der Wahlkreise in BW, auf der der Wahlkreis 46 hervorgehoben ist.

Unterstützen Sie mich mit einer Spende

Mit Ihrer Spende ermöglichen Sie einen engagierten Wahlkampf, der die Anliegen unserer Region sichtbar macht – von Freiburgs Stadtteilen bis in die Gemeinden des Hochschwarzwalds. Jeder Beitrag hilft, Menschen zu erreichen, Dialog zu fördern und konkrete Lösungen auf den Weg zu bringen. Gemeinsam gestalten wir die Zukunft Baden-Württembergs – verlässlich, bodenständig und bürgernah.

Vielen Dank!

Als Privatperson können Sie Ihre Spende bis zu einer Höhe von 3.300 Euro im Jahr (bzw. 6.600 Euro bei Ehepaaren) steuerlich geltend machen. Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650 Euro / 3.300 Euro nach § 34 g EStG berücksichtigt, indem 50 Prozent des zugewendeten Betrages (höchstens 825 Euro / 1.650 Euro) von der Steuerschuld abgezogen werden. Weitere 1.650 Euro / 3.300 Euro werden nach § 10 b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt.

Transparenz und die Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben sind uns im Interesse unserer Spender besonders wichtig. Bitte achten Sie daher darauf, dass Sie korrekte Angaben zu Ihrer Person übermitteln. Bitte beachten Sie zudem, dass die Person, die spenden möchte, mit dem Kontoinhaber identisch sein muss. Jeder Spender erhält eine Spendenbescheinigung.
Alle Parteien haben Rechenschaft über die Spenden abzulegen, die ihnen zugeflossen sind. Das Parteiengesetz enthält dazu detaillierte Regelungen. So müssen zum Beispiel alle Spenden über 10.000 Euro je Person und Kalenderjahr unter Angabe von Name und Anschrift der Spender im Rechenschaftsbericht veröffentlicht werden. Alle wichtigen Informationen zu den Themen Parteienfinanzierung und Parteiengesetz finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages unter: https://www.bundestag.de/bundestag/parteienfinanzierung

Sollten Sie eine Spendenquittung wünschen, geben Sie bitte Ihren vollen Namen sowie Ihre Anschrift im Verwendungszweck an: „Wahlkampfspende – Max Mustermann, Musterstr. 1, 12345 Musterhausen“.